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Betriebsschließung |
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Wenn der Verdacht besteht, dass durch einen Betrieb gefährliche und ansteckende Krankheiten (z.B. Typhus oder Salmonellen) verbreitet werden, können die zuständigen Behörden - wegen der großen Gefahr, die für die Allgemeinheit besteht - jeden Betrieb schließen. Insbesondere lastet dieses Risiko auf Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten, herstellen, verkaufen oder sonst an Verbraucher abgeben. |
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